Auf dieser Seite können Sie die Schutzhütte online buchen. Im Kalender die gewünschten Tage auswählen (bei nur einem Tag 2x auf den gleichen Tag klicken), dann bitte alle Angaben in das Formular eintragen und absenden. Der Kalender wird nach Eingang der Buchung auf „Gebucht“ gesetzt, das kann ggf. etwas dauern. Die Buchung wird durch Überweisung von 80 € pro Tag, innerhalb von 7 Tagen an Michael Haag, IBAN: DE58 3002 0900 5200 0398 27, BIC: CMCIDEDD, nach Zahlungseingang per Mail bestätigt. Als Verwendungszweck müssen der Name und Buchungszeitraum angegeben werden. Bei gleichzeitigen Buchungen mehrerer Interessenten zählt die erste Buchung.
Die Buchung kann bis 30 Tage vor Beginn der Vermietung kostenfrei storniert werden, bis zur Schlüsselübergabe erfolgt eine Erstattung von 60€, ab Schlüsselübergabe wird der volle Betrag fällig.
Zusätzlich ist zur Schlüsselübergabe eine Kaution in Höhe von 50€ in bar zu entrichten.
Im Winter, vom November bis März (je nach Wetter auch später) ist die Schutzhütte geschlossen.
Weitere Informationen zu den Mietbedingungen sowie Bilder der Schutzhütte finden Sie weiter unten auf dieser Seite und beim Heimat- und Verkehrsverein Selbach e.V.
Kalender
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Allgemeine Bestimmungen zur Anmietung der Schutzhütte Selbach
Zur Schlüsselübergabe ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen, dieser wird fotografiert. Die Schlüsselübergabe findet grundsätzlich um 09:00 Uhr statt, die Rückgabe am Tag nach der Vermietung um 09:00 Uhr. Nach Absprache sind gern individuelle Termine möglich oder auch nötig (falls wir mal 09:00 Uhr nicht verfügbar sind).
5 kWh Strom sind im Mietpreis inklusive, jede zusätzliche kWh wird mit 75 Cent berechnet.
Der Mieter übt während der Mietdauer persönlich die Aufsicht an der Schutzhütte und den dazugehörenden Räumen aus. Er ist für die Ordnung in den gemieteten Räumen, den weiteren genutzten Flächen und für den geregelten Ablauf der Feier verantwortlich. Er ist für mögliche Schäden, Diebstahl, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Ruhestörung, Vandalismus usw. verantwortlich und persönlich haftbar. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Rechte aus dem Mietvertrag auf andere Personen zu übertragen. An Personen unter 20 Jahren wird die Schutzhütte nicht vermietet.
Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten und die Einholung erforderlicher Genehmigungen.
Um Lärmbelästigungen gegenüber den Anwohnern und Tieren im Gehege möglichst gering zu halten, sind Musikanlagen o.ä. bis max. 22:00 Uhr so zu betreiben, dass keine Ruhestörung entsteht. Ab 22:00 Uhr beginnt die nächtliche Ruhezeit. (Ein Verstoß kann bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten)
Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Das jeweilige Inventar darf ohne Genehmigung des Vermieters nicht an andere Orte verbracht werden. Alle Schäden an der Grillhütte, am Inventar, Toilettenanlage und Einrichtungsgegenständen o.ä. sind umgehend dem Vermieter zu melden.
Es befinden sich zwei Kühlschränke und ein Schwenkgrill für die Feuerstelle rechts in der Hütte sowie die Küchenausstattung, welche auf den Fotos zu sehen ist. Es sind 5 Tische mit 10 Bänken fest eingebaut, Größe ca. 180 x 38 cm. Zusätzlich stehen 4 Biertischgarnituren 220 x 50 cm zu Verfügung.
Die Kaution wird u.a. einbehalten wenn die Schutzhütte nicht ordnungsgemäß gereinigt übergeben wird, falls Gegenstände fehlen, Schäden festgestellt wurden. Die Hütte sowie die Umgebung verschmutzt sind (leider oft durch z.B. Flaschen, Glasscherben, Einweggeschirr), durch Verschulden von Mieter und Gäste zusätzliche Arbeiten durch den HVS zur Abstellung dieser Mängel erforderlich werden. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederinstandsetzung sind von dem Mieter in voller Höhe zu erstatten. Sollte die Kaution die Schäden nicht abdecken wird zusätzlich eine Rechnung erstellt. Wenn eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, behält sich der HVS vor den Schadenersatz gerichtlich einzufordern.
Für sämtliche eingebrachte Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung. Diese sind nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen.
Das Einschlagen von Nägeln, Haken u. ä. in Einrichtungsgegenstände (um z.B. Dekorationen anzubringen) ist verboten. Die Benutzung von Grillgeräten oder offenem Feuer sind in der Schutzhütte verboten.
Lappen, Handtücher, Papier, Putzgeräte und Putzmittel usw. bringt der Mieter selbst mit. Der Müll muss durch den Mieter mitgenommen werden. Die Entsorgung von zurückgelassenem Müll bzw. Reinigung der Anlage ist nach Rücksprache durch den Verzicht auf Rückerstattung der Kaution möglich.
Falls die Feuerstelle benutzt wird, muss diese besenrein gesäubert werden, Asche selbst entsorgen, bitte auch die bereits in der Feuerstelle vorher vorhandene Asche mitnehmen. Es darf kein behandeltes Holz, Spanplatten o.ä. verbrannt werden.
Das Abbrennen von Feuerwerk und Betreten der Gehege ist verboten.
Leider müssen wegen dem unglaublich unkultivierten Verhalten einiger weniger Menschen diese Regeln aufgestellt werden.
Weitere Fragen beantworten wir sehr gern persönlich.